Lärm verursacht bereits bei Kindern und Jugendlichen irreversible Hörschäden. Für die Betroffenen bedeutet dies eine ernsthafte Einschränkungen im zukünftigen Berufs- und Privatleben. Experten fordern die Einführung verbindlicher Grenzwerte.
Wer gl aubt, Hörstörungen betreffen hauptsächlich Senioren, irrt sich: Ob Spielzeuge mit akkustischen Effekten, MP3-Player oder laute Konzerte – Kinder und Jugendliche leben in einer lauten Welt – und niemand dreht den Ton leiser. Die Folgen lassen nicht lange auf sich warten. In neueren Studien konnte nachgewiesen werden, dass sich der Hörverlust im Hochfrequenzbereich bei Kindern und Jugendlichen in einem Zeitraum von 24 Jahren nahezu verdoppelt hat“, berichtet Dr. Jan Löhler vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte.
Hörschäden entstehen schon im Kinder- und Jugendalter
Bereits Säuglinge und Kleinkindern drohen Hörschäden. Einige für diese Altersklasse bestimmte Spielzeuge erzeugen Knalleffekte, die Innenohrschäden verursachen. Mit dem ersten Smartphone oder MP3-Player steigt die Gefahr für lärmbedingte Hörschäden. Schließlich ist es kinderleicht, den Lärmpegel in schädliche Schallbereiche zu katapultieren. Auf Lifekonzerten riskieren Jugendliche Tinnitus oder Innenohrschäden – vor allem, wenn sie sich in der Nähe von Lautsprecher mit Spitzenschallpegeln über 137 decibel aufhalten.
Frühe Hörschäden beeinträchtigen die soziale und berufliche Entwicklung
„Obwohl lärmbedingte Hörstörungen vermeidbar sind, ist das öffentliche Bewusstsein für lärmbedingte Störungen gering“, weiß Dr. Löhler. Ihm ist es wichtig, Eltern, Kinder und Jugendliche auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der HNO-Arzt warnt: Hörschäden sind bereits in jungen Jahren irreversibel. Sie hemmen die berufliche und soziale Entwicklung, stören Beziehungen und erschweren die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Experten fordern Einführung von Grenzwerten
Zusammen mit der Bundesärztekammer haben HNO-Ärzte ein Maßnahmenpaket für den Gesetzesgeber erarbeitet. Die Experten fordern unter anderem bundesweit geltende Grenzwerte für die Lärmbelästigung im öffentlichen Bereich und kämpfen für die Annerkennung von Lärm als Umweltgift. Für hörschädigende Spielzeuge empfehlen die Ärzte eine Kennzeichnungspflicht und für tragbare Musikabspielgeräte Warnhinweise sowie eine Lautstärkenbegrenzung.