Die Bundesregierung hat vorerst bis zum 30. September 2020 coronabedingte Sonderregelungen für einzelne Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege erlassen. Die neuen Gesetze entlasten Pflegebedürftige und deren Angehörige, die auf Grund des Coronavirus Schwierigkeiten bei der Organisation und Finanzierung der Pflege haben.
Corona-Sonderregelungen für die häusliche Pflege