Viele Arzneimittel beeinträchtigen die Verkehrstüchtigkeit, selbst vermeintlich harmlose Augentropfen oder Hustensäfte. Wie Arzneimittel-Anwender sicher ans Ziel kommen, erläutert die Barmer GEK.

Unerwünschte Nebenwirkungen als Unfallgefahr

Etwa jedes fünfte Medikament kann zu Unaufmerksamkeit und einem verzögerten Reaktionsvermögen führen. Einige Arzneimittel bedienen im Gehirn dieselben Rezeptoren wie Alkohol, mit den entsprechenden Auswirkungen. Andere beeinflussen das Urteilsvermögen und die Selbsteinschätzung, was zu einem riskanten Fahrverhalten führt. Das Risiko eines Verkehrsunfalls steigt dadurch. Zwar ist das Fahren unter Einfluss von Medikamenten nicht grundsätzlich verboten, im Falle eines Unfalls muss ein Fahrer bei entsprechendem Nachweis jedoch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Nicht nur Schlafmittel machen fahruntauglich

Die Liste der kritischen Arzneien ist lang: So können etwa pupillenerweiternde Augentropfen die Lichtempfindlichkeit erhöhen und so das Sehvermögen beeinträchtigen. Nadja Dörr, Apothekerin bei der Barmer GEK, empfiehlt Patienten sich bei der Einnahme folgender Medikamente grundsätzlich über mögliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit zu informieren: 

  • Schmerz- und Erkältungsmittel
  • Medikamente gegen Fieber und Entzündungen
  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Allergiemittel
  • Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen, Epilepsie und Bluthochdruck

Die Apothekerin ergänzt: „Manche Schlafmittel haben eine sehr lange Wirkdauer, so dass trotz frühzeitiger abendlicher Einnahme die Fahrtüchtigkeit am darauf folgenden Tag beeinträchtigt sein kann.“

Hinweise ernst nehmen

Der einfachste Weg, sich schlau zu machen, ist ein Blick auf den Beipackzettel. In manchen Fällen gibt bereits der behandelnde Arzt bei der Verschreibung des Medikaments einen entsprechenden Hinweis. Wer unsicher ist, fragt in der Apotheke nach. „Letztlich muss aber jeder selbst entscheiden, ob er sich fit genug fühlt, um Auto oder Motorrad zu fahren. Denn auch ohne einen speziellen Warnhinweis können Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit oder allergische Reaktionen die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken“, weiß Dörr.

Mögliche Wechselwirkungen beachten

Besonders kritisch ist es, wenn mehrere Arzneimittel gleichzeitig eigenommen werden, da sich in solchen Fällen die Wirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit sogar verstärken können. Dies gilt auch für rezeptfreie Präparate, pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Ein Beratungsgespräch in der Apotheke hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden. „Tabu sollte grundsätzlich der Genuss von Alkohol und die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten sein. Doch Vorsicht: Auch Hustenmittel und Magentropfen können Alkohol enthalten“, warnt die Apothekerin.

Auf Experten vertrauen

Allerdings gibt es auch einige Medikamente, die genau das Gegenteil bewirken, also chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker überhaupt erst fahrtauglich machen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Mittel richtig angewendet werden. Vorsicht ist jedoch geboten bei Einstellungs- und Umstellungsphasen oder wenn die Dosierung geändert werden muss. Hier kann es zu erheblicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kommen. Im Zweifelsfall lieber den Arzt oder Apotheker fragen.