Ein Urlaub mit Kindern stellt besondere Anforderung an die Reiseapotheke. Hier erfahren Sie, welche Medikamente und Unterlagen unbedingt in die Reisetasche gehören. 

„Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene – das gilt auch für den Krank heitsfall“, erläutert Nadja Dörr, Apothekerin bei der Barmer GEK. „Der Nachwuchs ist im Urlaub oft besonders anfällig für gesundheitliche Störungen, beispielsweise weil er die ungewohnte Kost nicht gut verträgt oder Mückenstiche ihm zu schaffen machen. Auch Fieber und Reisekrankheit treten häufig auf. Wenn ein Arzt nicht sofort erreichbar ist, kann eine sinnvoll zusammengestellte Reiseapotheke eine große Hilfe sein.“

Das gehört in die Reiseapotheke

Die Grundausstattung umfasst Mittel zur Wunddesinfektion, Verbandsmaterial, ein Fieberthermometer, Medikamente gegen Übelkeit, Durchfall, Fieber- und Schmerzen sowie Sonnen- und Insektenschutzmittel. „Bei Reisen in warme Länder sollten Eltern immer die Außentemperatur im Hinterkopf haben“, rät Dörr. „Fieberzäpfchen beispielsweise können schmelzen und sind dann oft unbrauchbar. Besser geeignet sind Medikamente in Tropfen- oder Saftform. Hitze kann außerdem die Wirksamkeit von einigen Wirkstoffen beeinträchtigen. Am besten ist es, auf die Packungsbeilage zu achten, dort gibt es Hinweise zur Lagerung des Präparates.“

Vor jedem Urlaub ist es ratsam zu prüfen, ob die Apotheke aus dem vergangenen Jahr noch auf dem neuesten Stand ist: Sind die Medikamente noch haltbar, die Verbandsmaterialien noch steril? Ist die Zusammenstellung der Medikamente aktuell? Wichtige medizinische Unterlagen gehören ebenfalls ins Gepäck, je nach Urlaubsland die Krankenkassenkarte oder Unterlagen zur privaten Reisezusatzversicherung und der Impfpass.

Reisen mit chronisch kranken Kindern

Eltern mit chronisch kranken Kindern sind in vielerlei Hinsicht routiniert, dennoch kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld eine Checkliste zu machen. Empfehlenswert ist es, von der Dauermedikation etwas "Reserve" einzupacken: etwa ein Drittel mehr, als eigentlich benötigt wird. Für den Notfall, zum Beispiel durch Verlust, kann der in Deutschland behandelnde Arzt den Eltern den Handelsnamen mitteilen, unter dem das Präparat im Urlaubsland vertrieben wird. Dörr: „Grundsätzlich sollten Notfall- und Dauermedikamente zur Hälfte im Handgepäck transportiert werden, falls der Koffer abhanden kommt. Je nach Reiseziel ist es sinnvoll, ein englisches Attest vom Arzt dabei zu haben, das Auskunft über die Erkrankung und das Präparat gibt. Das kann Diskussionen bei der Gepäckkontrolle vorbeugen.“ Falls das Kind während des Urlaubs einen Arzt aufsuchen muss, helfen eine Kopie des letzten Arztberichts und eine Auflistung der Dauermedikamente mit Angabe der ärztlichen Diagnose. Für Rückfragen im Notfall können die Kontaktdaten der Ansprechpartner von zu Hause mitgeführt werden, also Name und Telefonnummer von Haus- und Kinderarzt, eventuell auch Facharzt oder Krankenhaus.