Der Kinderarzt beurteilt in den Vorsorgeuntersuchungen, ob die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Seit dem 1. September sind einige Änderungen in Kraft getreten, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Richtlinien legen neue Standards fest für Seh- und Hörtests sowie ein verfeinertes Screening von Sprache und Motorik. Darüber hinaus gewinnt die „vorausschauende Beratung“ durch den Kinder- und Jugendarzt wesentlich an Bedeutung: Eltern werden dabei beispielsweise über Unfallgefahren, gesunde Ernährung und Hygiene informiert. Auch Wissenswertes zum Impfen und zu UV-Schutz sowie zu Prävention von Übergewicht sind nun ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Weiterhin können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Neugeborenes in den ersten vier Wochen auf die Stoffwechselstörung Mukoviszidose mithilfe eines Screenings testen lassen.
Psychosoziale Auffälligkeiten früh erkennen
Für die Einschätzung der Kindesentwicklung gehört jedoch nicht nur die Prüfung der physischen, sondern auch der psychosozialen Kriterien. In Zukunft werden Kinder- und Jugendärzte deshalb bei den jungen Patienten auch eine Sozialanamnese und eine Interaktionsbeobachtung durchführen. Auf diese Weise sollen möglichst früh Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen festgestellt und behandelt werden können.
Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung noch unklar
Die neuen Leistungen können jedoch erst von den Kinder- und Jugendärzten angeboten werden, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Krankenkassen die Vergütung ausgehandelt haben. Doch Dr. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., stellt in Aussicht: „Spätestens am 1. März 2017 können endlich alle Patienten die verbesserten Vorsorgeleistungen überall in Anspruch nehmen.“
Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz, ÄrzteZeitung online vom 22.8.2016