Hörstörungen bei Jugendlichen haben sich in den letzten 24 Jahren verdoppelt. Neben Umwelteinflüssen gilt zu laute Musik als ein starker Risikofaktor. Welche Lautstärke ist unbedenklich?
Hörstörungen schon früh erkennbar
Ärzte des Universitätsklinikums Regensburg untersuchten das Hörvermögen von rund 2200 Jugendlichen zwischen 13 und 19 Jahren und befragten die Heranwachsenden hinsichtlich Musikkonsum und -lautstärke. Bei fast jedem vierten Jugendlichen überschreitet die MP3-Musik demnach einen Geräuschpegel von 85 Dezibel (dB). Zum Vergleich: Für Wohngebiete gilt ein Grenzwert von 65 dB am Tag und 57 Dezibel dB in der Nacht bereits als gesundheitsgefährdend. „2,4 Prozent der untersuchten Schüler wiesen eine Senke ihres Hörvermögens im Hochtonbereich auf“, erläutert Professor Dr. med. Jürgen Strutz, Ärztlicher Direktor an der Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde des Universitätsklinikums Regensburg. „Dies ist ein Hinweis auf eine beginnende Lärmschwerhörigkeit.“
Gehör schonen – Lautstärke drosseln
Lärmbedingte Hörstörungen seien vermeidbar, meinen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC). Deshalb haben sie zusammen mit der Bundesärztekammer eine Empfehlung „Zur Frage der Vermeidung von Hörstörungen durch Freizeitlärm im Kindes- und Jugendalter“ beschlossen. Im Zentrum steht die Nutzung von Audiogeräten wie MP3-Playern durch Kinder und Jugendliche. „Wir empfehlen, die Lautstärke dieser Geräte und Kopfhörer auf maximal 80 dB zu begrenzen“, rät Professor Dr. med. Werner Hosemann, Kongresspräsident der DGHNO KHC. Zudem sollten Jugendliche die Lautstärke der Geräte nicht bis zum Anschlag aufdrehen. „Es ist wichtig, gerade bei Musik zwischen Lautstärke und Lärm zu unterscheiden“, betont Professor Strutz.
Neue Regeln fordern die Experten zudem für Konzertbesuche und laute Kinderspielzeuge: „Bei Spielzeugen mit Knalleffekten sollten Hersteller den Spitzenschallpegel angeben.“ Für Musikveranstaltungen empfiehlt die DGHNO KCH die akustische Belastung auf einen Dauerschallpegel unter 95 dB und einen Spitzenschallpegel von unter 100 dB zu begrenzen.