Es ist eines der liebsten Getränke der Deutschen: Kaffee. Wenn es um Energy Drinks geht, wagen jedoch viele nicht die „Büchse der Pandora“ zu öffnen. Ist das Aufputschgetränk tatsächlich bedenklicher als andere Getränke mit Koffein?

Energy Drinks als Koffeinbomben

Energy Drinks sind wahre Koffeinbomben. Eine Dose mit 250 ml enthält 80 mg Koffein. Das entspricht einem Becher Kaffee, zwei Bechern Schwarztee, zwei Dosen Cola, zwei Tafeln Bitterschokolade oder vier Tafeln Vollmilchschokolade. Andere Bestandteile der Energy Drinks geben kaum Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.

Koffein und seine Nebenwirkungen

„Es besteht in der Öffentlichkeit wenig Klarheit darüber, welche Auswirkungen koffeinhaltige Getränke auf die Gesundheit haben können“, meint Prof.  Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Was viele außer Acht lassen: Koffein stimuliert Herz- und Kreislauf. Bei übermäßigem Konsum führt es zu Erregbarkeit, Bluthochdruck, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen.

Wo liegt die Obergrenze für Koffein?

Ein gesunder Erwachsener verträgt maximal 200 mg Koffein auf einmal. Pro Tag gilt eine Dosis von 400 mg als gesundheitlich unbedenklich. Allerdings wirkt Koffein auf jeden Menschen anders. Wer bereits nach einen Becher Kaffee mit Schlafstörungen reagiert, sollte Vorsicht walten lassen. Für Schwangere und, Stillende liegt die Tagesdosis bei maximal 160 mg Koffein.

Alkohol begünstigt gefährliche Nebenwirkungen

Viele nutzen Energy Drinks als Aufputschmittel für Sport und lange Partynächte. Genau diese Begleitumstände sind es, die das Getränk so gefährlich machen.  Prof. Hensel warnt: „Wer übermäßig viel Energy Drinks in kurzer Zeit konsumiert, dazu erhöhte Mengen Alkohol trinkt, sich körperlich intensiv betätigt und/oder wenig schläft, kann unter Umständen schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.“ Schwangeren, Stillenden sowie Personen mit bestimmten Herzleiden und Koffeinempfindlichkeit rät er gänzlich ab von Energy Drinks.  

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)