Über 300.000 Stents werden jedes Jahr in Deutschland bei Menschen mit Herzleiden eingesetzt. Seit dem 1. Oktober 2015 erhalten die Betroffenen nach der OP einen Implantat-Pass, um die medikamentöse Therapie zu optimieren.
Stents bei Koronarer Herzkrankheit
Der Stent ist eine Gefäßstütze, der verengte Herzkranzgefäße dehnt und durchgängig hält. Dadurch reduziert er das Risiko für das Entstehen von Blutgerinnsels und einem Herzinfarkt. Von Stents profitieren vor allem Menschen mit einer koronaren Herzkrankheit (KHK). Um gefährlichen Blutgerinnseln vorzubeugen, nehmen Betroffene regelmäßig plättchenhemmende Medikamente wie Acetylsalicylsäure (ASS), Clopidogrel, Prasugrel oder Ticagrelor ein. „Diese Medikamente sind lebenswichtig, denn sie verhindern eine Verklumpung von Blutplättchen am Stent, was im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt zur Folge hat“, betont Herzspezialist Prof. Dr. med. Stephan Baldus, Vorsitzender der Kommission für Klinische Kardiologie der DGK und Beiratsmitglied der Deutschen Herzstiftung.
Stent-Pass verbessert Therapiesicherheit
Um die Medikamententherapie zu optimieren, sind seit dem 1. Oktober 2015 alle kardiologischen Kliniken und Praxen verpflichtet, dem Patienten nach Einbringung eines Stents einen Implantat-Pass auszuhändigen. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, erläutert Prof. Baldus. Der Ausweis führt unter anderem Daten zu Art und Dosierung der Medikamente, Implantationsdatum, Name der für die Implantation verantwortlichen Person und Einrichtung, Stent-Modell und Serienunmmer. Zusammengefaltet passt er in jedes Portemonnaie. Nach dem Einsatz einer künstlichen Herzklappe oder eines Schrittmachers erhalten die Patienten einen vergleichbaren Pass.
Ein Stent-Pass kann bei der Deutschen Herzstiftung kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/Stent-Pass.html oder telefonisch unter 069 955128400.