Lange Auflistungen möglicher Nebenwirkungen und Angaben zu deren Häufigkeiten können Arzneimittelanwender schnell verunsichern. Die Deutsche Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) klärt auf.
Eine häufige Nebenwirkung ist oft seltener als man denkt. Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer weist darauf hin: „Wenn eine Nebenwirkung laut Packungsbeilage ‚häufig‘ auftritt, entspricht das nicht dem, was man landläufig darunter versteht.“
Angabe ‚häufig‘: weniger als einer von zehn
Die Angabe ‚häufig‘ bedeutet, dass weniger als einer von zehn Anwendern unter diesen Nebenwirkung leidet. ‚Gelegentliche‘ Nebenwirkungen betreffen weniger als einen von 100 Anwendern. Overwiening empfiehlt: „Bevor man aus Angst vor Nebenwirkungen ein Medikament nicht einnimmt, sollte man mit dem Apotheker über Risiken sprechen. Durch sachliche Information und das persönliche Gespräch kann er die Einnahmetreue in vielen Fällen verbessern.“
Verdacht auf Nebenwirkungen melden
Die Hersteller sind verpflichtet, Patienten über alle bekannten Nebenwirkungen zu informieren und die jeweilige Häufigkeit anzugeben. Dadurch entstehen teilweise lange Listen, die auf Patienten abschreckend wirken können. Jedoch treten die im Beipackzettel aufgelisteten Nebenwirkungen nicht bei jedem Patienten auf. Einige Patienten spüren sogar gar keine unerwünschten Effekte. „Hat jemand den Verdacht, unter einer Nebenwirkung zu leiden, sollte er seinen Apotheker darüber informieren“, rät Overwiening. Die Apotheker melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Beratung bei rezeptfreien Mitteln
Bereits im 16. Jahrhundert prägte der Arzt Paracelsus den Grundsatz, dass jedes Medikament mit erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. Overwiening erläutert: „Das gilt grundsätzlich auch für rezeptfreie Medikamente, auch wenn sie in vielen Fällen sehr gut verträglich sind. Aber auch hier bedarf es der Beratung durch das pharmazeutische Fachpersonal in der Apotheke. Das sorgt für die größtmögliche Arzneimitteltherapiesicherheit.“