Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor der Verwendung nickelhaltiger Tätowiermittel. Denn auf Nickel reagieren viele Menschen allergisch. Nicht immer ist Nickel als Inhaltsstoff der Farbe ausgezeichnet, berichtet das BfR.
Schutzfunktion der Haut entfällt
Laut BfR ist Nickel in vielen Farben enthalten, die bei Tätowierungen oder Permanent-Make-Up zum Einsatz kommt. „Weil sich immer mehr Menschen ein Tattoo stechen lassen, ist zu erwarten, dass die Rate von Nickelallergien in den kommenden Jahren zunehmen wird“, erläutert BfR-Präsident Andreas Hensel gegenüber dem Ärzteblatt. Betroffene entwickeln krankhafte Hautveränderungen, die mit Ausschlägen und Juckreiz einhergehen. Die Allergie kann ein schweres Ausmaß erreichen, da die Haut als Schutzbarriere entfällt, wenn der Tätowierer die nickelhaltige Farbe direkt in die Haut einbringt.
Nickel nicht immer gekennzeichnet
Das Meiden von Nickel ist in der Praxis nicht einfach. Denn Nickel muss nicht einmal Bestandteil der Farbpigmente oder der Trägermittel sein. Nicht selten gelangt es als Verunreinigung während der Herstellung in die Farbe. In diesen Fällen ist Nickel dem BfR zufolge als Inhaltsstoff nicht erkennbar.
In kosmetischen Produkten darf Nickel bis auf Spuren nicht enthalten sein. Für Tätowiermittel ist der Einsatz von Nickel dagegen nicht einwandfrei reguliert. Das BfR rät, Nickel in Tätowiermitteln auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Dazu erarbeitet das BfR Kriterien für eine Sicherheitsprüfung von Inhaltsstoffen für Tätowierfarbe.